Heute verstehen wir unter Diät oft nur kaloriengerechte Ernährung um abzunehmen.
Ursprünglich bedeutet das aus dem griechischen abgeleitete Wort »diaita« aber
»Eine gesunde, vom Arzt vorgeschriebene Lebensweise«.
So wird deutlich, dass zwischen Diättherapie und Ernährungsberatung unterschieden wird.
Unter Diättherapie versteht man eine auf die Bedürfnisse des »erkrankten« Menschen abgestimmte Therapie und Ernährung. Eine diättherapeutische Maßnahme (Diättherapie § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet sein und wird meist von den Krankenkassen bezuschusst.
• Fettstoffwechselstörungen (z.B. erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte)
• Diabetes mellitus Typ 2
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• erhöhte Harnsäurewerte / Gicht
• Bluthochdruck
• Ernährung bei Krebs
• Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
• Zölliakie
• Lebensmittelunverträglichkeiten
• Allergien
• Lebensmittelintoleranzen (z.B. Fruktose- oder Laktoseintoleranz)
• Osteoporose
• Rheumatische Erkrankungen
• Divertikulitis, Divertikulose
• Untergewicht, Mangelernährung
• Adipositas, Übergewicht
• Krebserkrankungen
• und vieles mehr
Das Formular zur Verordnung einer Diättherapie können Sie über den Link herunterladen.
Lassen Sie es von Ihrem Arzt ausfüllen und bringen Sie es zum ersten Termin bitte einfach mit.
Download Verordnungsformular (pdf, 131 KB)
Ernährungsberatung richtet sich in erster Linie an Menschen, bei denen keine akute Erkrankung vorliegt, die eine besondere Ernährung erfordert. Sie richtet sich an diejenigen, welche Ihren Ernährungszustand und Allgemeinzustand weiter verbessern wollen.
Für diese Maßnahme ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Dennoch beteiligt sich ein Großteil der Krankenkassen im Rahmen des § 20 SGB V an den Kosten. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Hier können Sie sich den Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen in der aktuellsten Version herunterladen.
Download Handlungsleitfaden (pdf, 700 KB)